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   AG Bergisch Gladbach, 11.12.2019 - 63 C 113/18   

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https://dejure.org/2019,46745
AG Bergisch Gladbach, 11.12.2019 - 63 C 113/18 (https://dejure.org/2019,46745)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 11.12.2019 - 63 C 113/18 (https://dejure.org/2019,46745)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 63 C 113/18 (https://dejure.org/2019,46745)
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  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 11.12.2019 - 63 C 113/18
    Daran fehlt es, wenn der Schädiger seine Ersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach anerkannt hat und an seiner Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit keine Zweifel bestehen (BGH, Urt. v. 08.11.1994, NJW 1995, 446; Urt. v. 18.01.2005, NJW 2005, 1112).

    Kommt es nicht zu einer vollumfänglichen Zusage der Regulierungsbereitschaft durch die gegnerische Versicherung, so sind vorgerichtliche Anwaltskosten jedoch weitergehend dann grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn es sich um einen einfach gelagerten Schadensfall handelt und die Haftung nach Grund und Höhe derart klar ist, dass aus Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht (BGH, Urt. 08.11.2994, NJW 1995, 446; AG Bergisch Gladbach, 29.07.2019, BeckRS 2019, 21239).

  • AG Flensburg, 11.07.2011 - 62 C 69/11
    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 11.12.2019 - 63 C 113/18
    Bei Verkehrsunfällen ist zu berücksichtigen, dass sich aus Sicht des Geschädigten das Problem stellt, seinen Anspruch der Höhe nach einschätzen zu müssen, was er angesichts der kasuistisch ausgeprägten Rechtsprechung zu den vielfältigen und darüber hinaus in Rechtsprechung und Lehre teilweise umstrittenen Schadenspositionen, die einer Beurteilung nahezu jeden Verkehrsunfalls als einfach gelagert entgegensteht, unzweifelhaft nicht zu leisten vermag (AG Flensburg, Urt. v. 11.07.2011, NJW-RR 2012, 432).

    Im Übrigen fällt die effiziente und effektive Wahrnehmung der Gläubigerinteressen bei der Unfallabwicklung auch in seinen eigenen Rechtskreis, so dass ihm die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung allein auf Grund zwingenden Bedarfs zustehen muss (AG Flensburg, Urt. v. 11.07.2011, NJW-RR 2012, 432).

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 11.12.2019 - 63 C 113/18
    Daran fehlt es, wenn der Schädiger seine Ersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach anerkannt hat und an seiner Zahlungsbereitschaft und -fähigkeit keine Zweifel bestehen (BGH, Urt. v. 08.11.1994, NJW 1995, 446; Urt. v. 18.01.2005, NJW 2005, 1112).
  • AG Köln, 11.12.2017 - 261 C 176/17

    Unfallschadenregulierung, Einschaltung eines Rechtsanwaltes, Anspruchsteller

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 11.12.2019 - 63 C 113/18
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Amtsgerichts Köln vom AG Köln, Urt. 11.12.2017, BeckRS 2017, 137615, da der dortige Verkehrsunfall anders gelagert war.
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